Bombenhagel, aber auch...
Es war der 24.05.2011, so etwa 05:45 in der Frühe, als ein ziemlicher Knall, gefolgt mit Alarmanlagengeheul, uns schlagartig wachküsste.
Wir schauten aus dem Fenster uns sahen unseren neuen Saab nicht mehr. dafür stand ein ziemlich verbeulter VW vor unserem Haus.
Was war passiert: Der VW-Lenker, ein junger Wilder Fahranfänger, verlor auf gerader Strecke die Kontrolle über seinen Boliden, drehte sich und schlug mit seinem Heck in unser Cabrio ein. Seine Erklärung: Der üppig gestreuten Split war schuld. Im gutachten ging man von einer geschätzten Geschwindigkeit von etwa 100 Km/h aus.
Beim Austausch der Papiere stellte sich heraus das es schon der zweite Unfall des Jungen Lenkers innerhalb der Probezeit war und deshalb diese schon in die Verlängerung ging. Den Passat hatte er erst einen Monat, aber fuhr immer noch über die Überführungsversicherung, war also überhaupt nicht versichert.
Führerscheinentzug, Idiotentest, Anzeige wegen Versicherungsbetrug; nach diesem Unfall war seine Liste gut gefüllt.
Hier die Beschreibung des Unfalls
und hier das Gutachten
Wie wir den Schaden abwickeln können
Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick über die Daten laut Gutachten
- Wiederbeschaffungswert:7500€
- Restwert: 500€
- Wiederbeschaffungsaufwand: 7000€
- Reparaturkosten (Brutto): 7289,36€
- Minderwert: 178,50€
Hieraus ergeben sich drei Möglichkeiten
1. EineVollständige Reparatur
Der Wagen wird von einer Fachwerkstatt laut Gutachten repariert
- Der Blechschaden wird behoben
- Es fallen für uns keine Kosten an
Meiner Meinung scheint der Schaden umfangreicher zu sein als laut Gutachten angenommen. Das Klappern aus dem Motorraum, das defekte Display und die quietschend Beifahrertür sind nicht Teil der Reparatur
Vorteil
Keine Arbeit, wenig Aufwand. Der Wagen wird laut Gutachten repariert übernommen.
Nachteil
Unentdeckte Schäden werden nicht beseitigt. Der wagen ist kaum wiederverkaufbar.
2. Fiktive Abrechnung auf Basis der Reparaturkosten
- Der Schaden wird nicht behoben, nur eine Notreparatur wird durchgeführt um die Fahrsicherheit wieder herzustellen
- Der Wagen wird mindestens 6 Monate nicht repariert weiter verwendet
Hier ergibt sich Folgendes:
- Reparaturkosten werden voll bis zum Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt
- MwSt wird nicht abgezogen
- wir bekommen 7000€ + 178,50€ = 7178,50€
Nach 6 Monaten kann der Wagen günstig repariert und verkauft werden.
Vorteil
Potentiell Höchster Gewinn
Nachteil
Sehr aufwändig und langwierig. Wir müssen 6 Monate mit einem verunfallten Wagen fahren.
Finanzieller Ausgleich
- Der Schaden wird nicht behoben, wir lassen uns den Wert des Fahrzeugs ausbezahlen
- Der Unfallwagen wird verkauft
- Ohne MwSt Abzug bekommen wir 7500€ - 500€ = 7000€. Der Saab verbleibt bei uns und kann für 500€ verkauft werden. So kann mit einer Gesamtsumme von 7500€ gerechnet werden.
- Mit MwSt bekomen wir 7500€-19% - 500€ = 5575€ + 500€ durch den Verkauf des Saab.
Es ist zu bezweifeln, dass eine MwSt anfällt, es ist aber wahrscheinlich, dass die Versicherung sie einbezieht. Dagegen muss geklagt werden. Können wir ein Vorkaufsrecht geltend machen, würden wir den Wagen für 500€ von der Versicherung übernehmen. Nach 6 Monaten kann der Wagen günstig repariert und verkauft werden. Ich rechne mit etwa 1500€
Vorteil
Mit wenig Aufwand realisierbar. Es entsteht kein finanzieller Schaden. Wir können uns direkt ein anderes unfallfreies Fahrzeug anschaffen.
Nachteil
Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen wir die MwSt einklagen.
Weitere Schäden
Nach einigen Tagen und Probefahrten haben wir weitere Schäden feststellen müssen:
- Schleifgeräusche, möglicherweise von den Bremsscheiben
- Die Beifahrertür ist verzogen und knarrt beim Öffnen
- Schlagende Geräusch aus dem Motorraum
- Hinteres linkes Fenster verschoben
- starke Vibrationen bei mittlerer Geschwindigkeit
Somit steht der Entschluss fest. Der Wagen wird nicht instand gesetzt. Der Schaden wird laut vorliegenden Gutachten reguliert.
Wie es weiter geht
Der Wagen wurde am 03.06.2011 für den im Gutachten angegebenen Restwert von 500€ an eine Dame aus Österreich. Leider kam es nicht zum endgültigen Verkauf, also bot ich den Wagen über eBay an.Hier die Anzeige
Am 08.07.2011 wurde der vollständige Betrag laut Gutachten für den Schaden am Fahrzeug überwiesen. Der Fall scheint abgeschlossen, wenn da nicht noch die Auslagen und Ausfallentschädigung wäre. Hierfür sollen 53€ X 20 Tage fällig werden. Dazu noch die Auslagen von pauschal 50€, ergibt 1110€. Hiervon hat die Versicherung am 10.08.2011 bislang nur 470€ überwiesen. Da sich die Versicherung weigert laut Gutachten abzurechnen, muss halt doch geklagt werden.
Anfang Oktober lenkte die Versicherung ein und überweis den vollen Betrag laut Gutachten.
Fazit
- Egal wie banal der Unfall ist, immer die Polizei rufen und den Unfall aufnehmen lassen. Die fälligen 30€ bei der gegnerischen Versicherung geltend machen
- Sofort zu einem Anwalt gehen. Hier unbedingt einen Spezialisten für Verkehrsrecht wählen. Das nächste Mal betreue ich einen Anwalt vom ADAC
- Ist es ein Totalschaden muss der Wagen sofort „verkauft“ werden. Zum Beispiel an ein Familienmitglied
- Den Wagen Niemals von der gegnerischen Versicherung begutachten lassen
- Niemals auf irgend welche Deals der gegnerischen Versicherung eingehen
- Bei Unstimmigkeiten sofort mit Klage drohen
- bis zu 6 Monate auf das Geld warten einplanen