Prüfungsfragen Vorbereitung
Sie sollen eine datenschutzrechtliche Fragestellung klären. Geben Sie die einzelnen Faktoren an, die dafür geprüft werden müssen
Hierfür gibt es als Leitlinie das RETTER-Prinzip. Hier eine erweiterte Check-Liste in ihrer Priorität gegliedert:
- Ist der Umstand datenschutzrechtlich im Auftragsbereich des DSB
- sind personenbezogene Daten betroffen, wenn ja, welche
- sind bzw. können personenbezogene Daten aus dem EU-Raum oder von EU-Mitgliedern betroffen sein oder werden
- Zuständigkeit klären. DSB, ISB, QMB oder IT-Abteilung
- Wer ist der Verantwortliche
- Handelt es sich möglicherweise um eine Datenschutzverletzung?
- wenn ja ⇾ dies klären und innerhalb 72 Stunden melden!
- Um welche datenschutzrechtliche Kategorie handelt es sich
- Schutzeinstufung und Schutzzieleinstufung klären bzw. definieren
- Wie ist die Dokumentenlage
- Liegt eine rechtliche Grundlage zur Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung vor (Art.6 DSGVO) (z. B. Vertragsanbahnung)
- Ist eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen notwendig/vorhanden? (Art.7 DSGVO)
- Sind die getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) angemessen und wirkungsvoll (Art.32 DSGVO)
- Wurde ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt (Art.30 DSGVO)
- Ist eine DSFA (Datenschutz-Folgeabschätzung) notwendig? (Art.35 DSGVO)
- Wie ist die Situation der Betroffenen
- können sie ihre Rechte wahrnehmen (§34 BDSG) (Polizei und Justiz §57 BDSG)
- Nachbearbeitung des DSB
- müssen vorhandene Dokumente und Vorgehen geändert werden
- ergeben sich nötige Schulungsmaßnahmen
- wer muss informiert werden
- wer ist der Verantwortliche
- Wirtschaftlichkeit prüfen (optional)
- ist die aus der oberen Frage entstehende Maßnahme nach der Prüfung aufgrund der sich daraus ergebenden Anforderungen noch wirtschaftlich
** Was versteht man unter dem Begriff „Integrität der Daten“? **
- Sie ist ein Kriterium der Schutzzieleinstufung und bezieht sich auf die Verhinderung unautorisierter Modifikation von Information, bzw., der Korrektheit und Unversehrtheit von Daten. In einer Schutzzieleinstufung unterscheiden wir:
- Ungesicherte Integrität
- Geschützte Integrität
- Nachprüfbare Integrität
- Signierte Integrität
** Was versteht man unter dem Begriff „Vertraulichkeit“? **
- Auch ein Kriterium der Schutzzieleinstufung. Sie definiert die Zugriffsrechte in
- Öffentlich
- Intern
- Vertraulich
- Streng vertraulich
** Nennen Sie Möglichkeiten, wie der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen vorgestellt werden kann **
- Aushang
- Schriftlich (Brief, Mail, Fax)
- telefonisch oder mündlich
- Als Auftrag zur Weiterleitung an die Führungskräfte zur Mitteilung
Aber: Es ist immer sicherzustellen, dass jeder Person im Unternehmen ermöglicht wird, jederzeit mit dem DSB Kontakt aufnehmen zu können
** Mit welcher Unterlage verschaffen Sie sich einen Überblick über die im Unternehmen vorhandenen Abteilungen **
- Organigramm, wenn vorhanden
- Liste der Abteilungsverantwortlichen und Führungskräfte als erste Informationsquelle in kleineren Unternehmen
** Welche Rolle spielt der Datenschutzbeauftragte bei der Datenschutzfolgenabschätzung? **
- Der DSB berät bei der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung den Verantwortlichen.
** Im Rahmen der Datenschutzvorgaben gilt der risikobasierte Ansatz. Bitte nennen Sie drei Artikel der Datenschutz-Grundverordnung, die hier eine Rolle spielen **
- Artikel 24 25 32 33 34 und 35
** Bitte nennen Sie die persönlichen Eigenschaften, über die der Datenschutzbeauftragte verfügen muss **
- Muss
- Zuverlässigkeit
- Unabhängigkeit
- Verfügbarkeit
- Wünschenswert
- Teamfähigkeit, idealerweise mit Personalführungserfahrung
- Stressresistenz ins wünschenswert
- Deeskalationserfahren
** Nennen Sie drei Maßnahmen, um den unbefugten Zutritt in Unternehmensbereiche zu verhindern **
- Ein Berechtigungskonzept für Liegenschaften
- Definierte Zugangsberechtigungen zu einzelnen verschlossenen Bereichen. Technisch umgesetzt, mit Schlüsseln oder Wach- und Schließpersonal
- Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit nicht autorisierten Personen
- Eine Alarm- und Überwachungsanlage. Technisch umgesetzt mit
- automatisierter biometrischer Erkennung
- Überwachungspersonal mit Weisungsbefugnis gegenüber Dritte
** Nennen Sie drei typische Schwachstellen im Bereich Vertraulichkeit und Integrität (Zugangskontrolle) **
- Schlüssel oder Keycard verloren oder unbefugt „ausgeliehen“
- Ungeschulte und zu vertrauensselige Mitarbeiter
- Lückenhafte Überwachung (der Überwachungsanlage oder vom Überwachungspersonal)
- ungeeignete technische Umsetzung der Sicherheitsanlagen
** Nennen Sie drei Gewährleistungsziele nach Art. 32 DSGVO **
- Datenminimierung (so wenig Daten wie möglich verarbeiten)
- Verfügbarkeit (dafür sorgen, dass die Daten nutzbar sind)
- Integrität (dafür sorgen, dass die Daten auch wahr sind)
- Vertraulichkeit (den Zugriff effektiv einschränken)
- Belastbarkeit (auf Logik prüfen)
- Nichtverkettung (nicht unnötig untereinander Beziehungen herstellen)
** Was ist beim Einsatz von Fernwartungsprogrammen durch einen externen Dienstleister zu beachten? **
- Sind die erforderlichen Dokumente vollständig, richtig und inhaltlich angemessen
- TOM
- AVV
- VVT
- SLA
Aus diesen Dokumenten ergeben sich die Antworten auf:
- Garantieren die eingesetzten Mittel die vorgeschriebene sichere Übertragung der Daten über die eingesetzten Übertragungsstrecken
- Ist geklärt, ob der Dienstleister mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen kann
- wenn ja, sind die dazu erforderlichen Maßnahmen zur Datensicherheit gegeben
- Sind die Mitarbeiter beider Seiten dementsprechend geschult oder zumindest eingehend informiert, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist
- Haben die Datenschutz-Verantwortlichen alle erforderlichen im Vorfeld Maßnahmen umgesetzt
- Ist sichergestellt, dass die Regelungen geprüft werden können (und werden sie geprüft)
** Nennen Sie fünf grundlegende Konzepte zur Dokumentation des technischen Datenschutzes **
- IT-Sicherheitskonzept ⇾ welche Berechtigungsmaßnahmen werden im Umgang mit Daten umgesetzt
- Backup-Konzept ⇾ Maßnahmen der Löschung und Wiederherstellung
- EDV Verfügbarkeitskonzept ⇾ Notfallpläne der EDV
- Sicherheitskonzept zur Verwendung technischer Geräte ⇾ wie gehen wir mit EDV-Geräten um, auch Leasinggeräte
- Regelungen zu Homeoffice ⇾ Maßnahmen zum Betrieb dezentraler Arbeitsplätze
- Arbeitsplatzkonzept ⇾ Beispiel Clean Desk
