← Zurück
| Studienmaterial | |
|---|---|
| externes_rechnungswesen_1586_int.pdf | Studienbrief |
| Audio Zusammenfassung | |
Als externes Rechnungswesen bezeichnet man auch die Finanzbuchhaltung. Sie dient dazu, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nach außen hin abzubilden. Hierzu zählen Datenerfassungen wie:
Die Anforderungen an das externe Rechnungswesen legt das Handelsgesetzbuch (HGB) fest. Das Finanzamt überprüft, ob ein Unternehmen diesen genügt. Die Informationen, die das externe Rechnungswesen durch solche Dokumente bereitstellt, dienen Außenstehenden zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeiteines Unternehmens, bevor sie sich auf Geschäfte mit diesem einlassen. Schließlich will man keine Geschäftsbeziehungen eingehen, wenn der potentielle Partner nicht über das nötige Geld verfügt, die eigenen Leistungen zu bezahlen. Der externe ist der einzige der vier Bereiche des Rechnungswesens, welcher sich schwerpunktmäßig nach außen richtet. Die anderen drei Teile betrachten ein Unternehmen von innen heraus und dienen seiner Kontrolle.
Die Inventur stellt die vollständige körperliche Erfassung der Vermögensgegenstände und Schulden durch Messen, Zählen oder Wiegen dar.
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und dann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres seine Grundstücke, Forderungen, Schulden, den Betrag seines Bargeldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (§ 240 Abs. 1, 2 HGB). Durch § 240 Abs. 1 und 2
HGB wird der Kaufmann damit verpflichtet)
Nach dem Zeitpunkt ihrer Durchführung unterscheidet man folgende Inventurverfahren:
Die Wertfortschreibung bzw. Wertrückrechnung auf den Bilanzstichtag erfolgt nach folgendem Berechnungsschema:
Wert der Bestände am vorverlegten Inventurstichtag + Wert der Zugänge bis zum Bilanzstichtag - Wert der Abgänge bis zum Bilanzstichtag = Wert der Bestände am Bilanzstichtag
Wert der Bestände am nachverlegten Inventurstichtag - Wert der Zugänge seit dem Bilanzstichtag + Wert der Abgänge seit dem Bilanzstichtag = Wert der Bestände am Bilanzstichtag
| Vermögen | |
|---|---|
| Anlagevermögen Langfristiges Vermögen abnutzbar und nicht abnutzbar | Lizenzrechte Immobilien Maschinen Fuhrpark Geschäftsausstattung |
| Umlaufvermögen Kurzfristiges Vermögen | Roh- Hilfs- Betriebsstoffe Waren fertige und unfertige Erzeugnisse Forderungen Guthaben Kassenbestand |
| Schulden | |
| langfristige Schulden | langfristige Bankschulden (Darlehen) |
| kurzfristige Schulden | Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Kurzfristige Bankschulden (Kontokorrentkredite) |
| Eigenkapital | |
| <m>Summe des Vermoegen - Summe der Schulden = Eigenkapital</m> | |
Die Bilanz ist zusammen mit der GuV ein Teil des Jahresabschlusses. Sie umfasst alle Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden (Passiva) eines Unternehmens. Eine Bilanz informiert über die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens, dokumentiert die Geschäftsvorgänge und hilft bei der Gewinnermittlung. Ob ein Unternehmen eine Bilanz aufstellen muss, hängt von der Rechtsform, dem Umsatz und der Tätigkeit ab.
Wir bereinigen unsere Inventur um Unterpunkte und Anmerkungen. Es bleiben nur noch die Positionen übrig, die wir später auch als Konto eröffnen werden und erstellen ein T-Konto: Links= Aktiva T Rechts=Passiva. Das wird unser Bilanzkonto.
Jetzt packen wir alles Vermögen auf die Aktiva-Seite und bilden die Summe. Auf die Passiva-Seite kommt zuerst unser Eigenkapital (Vermögen minus Schulden). Darunter listen wir alle Schulden auf und bilden wiederum die Summe.
Fertig und fehlerfrei sind wir, wenn beide Summen gleich sind.
Die genaue Form bzw. der Inhalt der Bilanz sind in §§ 246 ff. und 264 ff. HGB näher geregelt.
Gemäß § 250 Abs. 1 und 2 HGB stellen aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag dar, während passive Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag und Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
Latente Steuern resultieren gemäß § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB aus Unterschieden in den Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen (sog. Temporary-Konzept).
Siehe: https://www.welt-der-bwl.de/Latente-Steuern
Bei der doppelten Buchführung handelt es sich um eine Buchhaltungsmethode, nach der jeder Geschäftsvorfall in zweifacher Hinsicht doppelt gebucht wird: im Grundbuch und im Hauptbuch sowie – abhängig von der Anzahl der betroffenen Konten – auf wenigstens zwei Konten jeweils einmal im Soll und einmal im Haben. Den Unternehmen dient die doppelte Buchführung zur Gewinnermittlung und als Grundlage für den Jahresabschluss.
Siehe: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/doppelte-buchfuehrung/
| Bestandskonten | Bestandskonten entstehen aus dem Vermögens-/ Kapitalbeständen. |
| GUV - Konto (Gewinn und Verlust) | Auf dem GuV-Konto werden die Erfolgskonten abgeschlossen. |
| Eigenkapitalkonto | Das Eigenkapital ist ein Bestandskonto, welches es noch mal genauer zu betrachten gilt. |
| Eröffnungsbilanzkonto | Hilfskonto, das benötigt wird, um die Werte von der Eröffnungsbilanz auf die Bestandskonten zu übertragen |
| Erfolgskonten | Erfolgskonten erfassen die Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens. |
| Steuerkonten (Umsatzsteuer - Vorsteuer) | Natürlich müssen auch die Steuern irgendwo verbucht werden… |
| Privatkonten | Auf Privatkonten wird das „Verhältnis“ zwischen Gesellschaftern und Unternehmen aufgezeichnet. |
Da eine abgeschlossene Bilanz nicht mehr verändert werden darf, wäre sie nach der ersten Bewegung veraltet und müsste kontinuierlich neu erstellt werden. Praktikabler ist es für jede Position in der Bilanz ein eigenes T-Konto zu führen und alle Buchungen darin vorzunehmen.
Nach der Eröffnung wird der Anfangsbestand eingetragen. Dazu wird der Wert der zugehörigen Zeile der Bilanz auf das jeweilige Konto übertragen. Beträge auf der Aktiva-Seite werde auf die Soll-Seite übernommen, Passiva-Werte kommen auf die Soll-Seite.
Beispiele für Bestandskonten:
Aktiv-Konten Beispiele
Passiv-Konten Beispiele:
Siehe: https://www.rechnungswesen-verstehen.de/grundlagen-buchfuehrung/kontenarten.php
Sie geben an, welche Beträge auf welche Konten gebucht werden. Die grundlegende Form eines Buchungssatzes lautet
| Soll an Haben |
Wenn bei einer Buchung genau zwei Konten betroffen sind, spricht man von einem „einfachen Buchungssatz“.
Ob ein Geschäftsvorfall im Soll oder im Haben eines Kontos gebucht wird ist von zwei Faktoren abhängig:
Das Bilden von Buchungssätzen erfolgt stets nach dem gleichen Schema:
Wenn bei einem Geschäftsvorfall mehr als zwei Konten betroffen sind, spricht man von einem „zusammengesetzten Buchungssatz“.
Beispiel:
Die Maschine kostet netto 10.000,00 Euro. Mit Umsatzsteuer beträgt der Preis also 11.900,00 Euro.
Der Buchungssatz lautet:
Maschinen (10.000,00 €) und Vorsteuer (1.900,00 €) an Verbindlichkeiten = 11.900,00 €.