:auto:saab93:unfall:
Es war der 24.05.2011, so etwa 05:45 in der Frühe, als ein ziemlicher Knall, gefolgt mit Alarmanlagengeheul, uns schlagartig wachküsste.
Wir schauten aus dem Fenster uns sahen unseren neuen Saab nicht mehr. dafür stand ein ziemlich verbeulter VW vor unserem Haus.
Was war passiert: Der VW-Lenker, ein junger Wilder Fahranfänger, verlor auf gerader Strecke die Kontrolle über seinen Boliden, drehte sich und schlug mit seinem Heck in unser Cabrio ein. Seine Erklärung: Der üppig gestreuten Split war schuld. Im gutachten ging man von einer geschätzten Geschwindigkeit von etwa 100 Km/h aus.
Beim Austausch der Papiere stellte sich heraus das es schon der zweite Unfall des Jungen Lenkers innerhalb der Probezeit war und deshalb diese schon in die Verlängerung ging. Den Passat hatte er erst einen Monat, aber fuhr immer noch über die Überführungsversicherung, war also überhaupt nicht versichert.
Führerscheinentzug, Idiotentest, Anzeige wegen Versicherungsbetrug; nach diesem Unfall war seine Liste gut gefüllt.
Hier die Beschreibung des Unfalls
und hier das Gutachten
Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick über die Daten laut Gutachten
Hieraus ergeben sich drei Möglichkeiten
Der Wagen wird von einer Fachwerkstatt laut Gutachten repariert
Meiner Meinung scheint der Schaden umfangreicher zu sein als laut Gutachten angenommen. Das Klappern aus dem Motorraum, das defekte Display und die quietschend Beifahrertür sind nicht Teil der Reparatur
Vorteil
Keine Arbeit, wenig Aufwand. Der Wagen wird laut Gutachten repariert übernommen.
Nachteil
Unentdeckte Schäden werden nicht beseitigt. Der wagen ist kaum wiederverkaufbar.
Hier ergibt sich Folgendes:
Nach 6 Monaten kann der Wagen günstig repariert und verkauft werden.
Vorteil
Potentiell Höchster Gewinn
Nachteil
Sehr aufwändig und langwierig. Wir müssen 6 Monate mit einem verunfallten Wagen fahren.
Es ist zu bezweifeln, dass eine MwSt anfällt, es ist aber wahrscheinlich, dass die Versicherung sie einbezieht. Dagegen muss geklagt werden. Können wir ein Vorkaufsrecht geltend machen, würden wir den Wagen für 500€ von der Versicherung übernehmen. Nach 6 Monaten kann der Wagen günstig repariert und verkauft werden. Ich rechne mit etwa 1500€
Vorteil
Mit wenig Aufwand realisierbar. Es entsteht kein finanzieller Schaden. Wir können uns direkt ein anderes unfallfreies Fahrzeug anschaffen.
Nachteil
Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen wir die MwSt einklagen.
Nach einigen Tagen und Probefahrten haben wir weitere Schäden feststellen müssen:
Somit steht der Entschluss fest. Der Wagen wird nicht instand gesetzt. Der Schaden wird laut vorliegenden Gutachten reguliert.
Der Wagen wurde am 03.06.2011 für den im Gutachten angegebenen Restwert von 500€ an eine Dame aus Österreich. Leider kam es nicht zum endgültigen Verkauf, also bot ich den Wagen über eBay an.Hier die Anzeige
Am 08.07.2011 wurde der vollständige Betrag laut Gutachten für den Schaden am Fahrzeug überwiesen. Der Fall scheint abgeschlossen, wenn da nicht noch die Auslagen und Ausfallentschädigung wäre. Hierfür sollen 53€ X 20 Tage fällig werden. Dazu noch die Auslagen von pauschal 50€, ergibt 1110€. Hiervon hat die Versicherung am 10.08.2011 bislang nur 470€ überwiesen. Da sich die Versicherung weigert laut Gutachten abzurechnen, muss halt doch geklagt werden.
Anfang Oktober lenkte die Versicherung ein und überweis den vollen Betrag laut Gutachten.